Immanuel Kant

An Dichtern und Denkern fehlt es uns Deutschen wahrlich nicht und so gibt es heute den Geburtstag von unserem Immanuel Kant zu feiern. Er gehört der Denkschule des Idealismus an und schweift mir bisweilen gar zu sehr ins Freiheitliche und Weltbürgerliche ab. Ein vornehmer Müßiggang aus den glücklichen Tagen unseres alten deutschen Reiches. Für den hatten wir eigentlich schon damals keine Zeit, da wir uns ab 1793 einem neuen gallischen Ansturm ausgesetzt sahen und es bis 1813 gedauert hat, bevor wir Deutschen dem Napoleon endlich Herr geworden sind. Allzu streng gehe ich aber nicht mit dem alten Kant ins Gericht. Hätte sich dieser nämlich vorrangig an die Menschheit wenden wollen, so hätte er seine Schriften in der damaligen Weltsprache gallisch verfaßt. Tat er aber nicht. Und außerdem haben ihn die Altvorderen in die Regensburger Ruhmeshalle, unsere irdische Walhalla, aufgenommen und unsere kleine Kant-Geburtstagsfeier regt hoffentlich die Umerzogenen und Amerikanisierten mächtig auf… Geboren wurde unser Kant 1724 in unserer ostpreußischen Hauptstadt Königsberg. An der dortigen Universität nahm er 1740 sein Studium auf und erlangte 1757 die Doktorwürde. Anschließend belagerte er den Königsberger Lehrstuhl für Logik und Metaphysik und lehnte mehrere Rufe an andere Hochschulen ab. Im Jahre 1770 berief ihn Friedrich der Große dann auf den gewünschten Lehrstuhl, den unser Kant dann bis zum Ende seiner Erdentage innehatte. Nebenbei hat er viele Bücher geschrieben, die so sprechende Namen wie „Die falsche Spitzfindigkeit der vier syllogistischen Figuren“, „Versuch den Begriff der negativen Größen in die Weltweisheit einzuführen“, „Kritik der reinen Vernunft“, „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“, „Metaphysische Anfangsgründe der Naturwissenschaft“, „Kritik der praktischen Vernunft“, „Einleitung in die Kritik der Urteilskraft“, „Kritik der Urteilskraft“, „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“, „Von den verschiedenen Rassen der Menschen“, „Bestimmung des Begriffs einer Menschenrasse“, „Die Metaphysik der Sitten“ oder „Der Streit der Fakultäten“ tragen. Das ostpreußische Landeslied „Land der dunklen Wälder“ habe ich mir für unseren Kant zum Wiegenfest ausgesucht: https://www.youtube.com/watch?v=rsaRsBkrfy0

„Land der dunklen Wälder

und kristall’nen Seen,

über weite Felder

lichte Wunder geh’n.

Starke Bauern schreiten

hinter Pferd und Pflug,

über Ackerbreiten

streift der Vogelzug.

Und die Meere rauschen

den Choral der Zeit,

Elche steh’n und lauschen

in die Ewigkeit.

Tag ist aufgegangen

über Haff und Moor,

Licht hat angefangen,

steigt im Ost empor.“

Ich stelle euch „Die Metaphysik der Sitten“ von unserem Kant ein wenig vor: http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kant,+Immanuel/Die+Metaphysik+der+Sitten

„Begehrungsvermögen ist das Vermögen, durch seine Vorstellungen Ursache der Gegenstände dieser Vorstellungen zu sein. Das Vermögen eines Wesens, seinen Vorstellungen gemäß zu handeln, heißt das Leben. Mit dem Begehren oder Verabscheuen ist erstlich jederzeit Lust oder Unlust, deren Empfänglichkeit man Gefühl nennt, verbunden, aber nicht immer umgekehrt. Denn es kann eine Lust geben, welche mit gar keinem Begehren des Gegenstandes, sondern mit der bloßen Vorstellung, die man sich von einem Gegenstande macht (gleichgültig, ob das Objekt derselben existiere oder nicht), schon verknüpft ist. Auch geht, zweitens, nicht immer die Lust oder Unlust an dem Gegenstande des Begehrens vor dem Begehren vorher und darf nicht allemal als Ursache, sondern kann auch als Wirkung desselben angesehen werden. Man nennt aber die Fähigkeit, Lust oder Unlust bei einer Vorstellung zu haben, darum Gefühl, weil beides das bloß Subjektive im Verhältnisse unserer Vorstellung, und gar keine Beziehung auf ein Objekt zum möglichen Erkenntnisse desselben (nicht einmal dem Erkenntnisse unseres Zustandes) enthält; da sonst selbst Empfindungen, außer der Qualität, die ihnen der Beschaffenheit des Subjekts wegen anhängt (zum Beispiel des Roten, des Süßen und so weiter), doch auch als Erkenntnisstücke auf ein Objekt bezogen werden, die Lust oder Unlust aber (am Roten und Süßen) schlechterdings nichts am Objekte, sondern lediglich Beziehung aufs Subjekt ausdrückt. Näher können Lust und Unlust für sich, und zwar eben um des angeführten Grundes willen, nicht erklärt werden, sondern man kann allenfalls nur, was sie in gewissen Verhältnissen für Folgen haben, anführen, um sie im Gebrauch kennbar zu machen. Man kann die Lust, welche mit dem Begehren (des Gegenstandes, dessen Vorstellung das Gefühl so affiziert) notwendig verbunden ist, praktische Lust nennen: sie mag nun Ursache oder Wirkung vom Begehren sein. Dagegen würde man die Lust, die mit dem Begehren des Gegenstandes nicht notwendig verbunden ist, die also im Grunde nicht eine Lust an der Existenz des Objekts der Vorstellung ist, sondern bloß an der Vorstellung allein haftet, bloß kontemplative Lust oder untätiges Wohlgefallen nennen können. Das Gefühl der letztern Art von Lust nennen wir Geschmack. Von diesem wird also in einer praktischen Philosophie, nicht als von einem einheimischen Begriffe, sondern allenfalls nur episodisch die Rede sein. Was aber die praktische Lust betrifft, so wird die Bestimmung des Begehrungsvermögens, vor welcher diese Lust, als Ursache, notwendig vorhergehen muß, im engen Verstande Begierde, die habituelle Begierde aber Neigung heißen, und, weil die Verbindung der Lust mit dem Begehrungsvermögen, sofern diese Verknüpfung durch den Verstand nach einer allgemeinen Regel (allenfalls auch nur für das Subjekt) gültig zu sein geurteilt wird, Interesse heißt, so wird die praktische Lust in diesem Falle ein Interesse der Neigung, dagegen wenn die Lust nur auf eine vorhergehende Bestimmung des Begehrungsvermögens folgen kann, so wird sie eine intellektuelle Lust und das Interesse an dem Gegenstande ein Vernunftinteresse genannt werden müssen; denn wäre das Interesse sinnlich und nicht bloß auf reine Vernunftprinzipien gegründet, so müßte Empfindung mit Lust verbunden sein und so das Begehrungsvermögen bestimmen können. Obgleich, wo ein bloß reines Vernunftinteresse angenommen werden muß, ihm kein Interesse der Neigung untergeschoben werden kann, so können wir doch, um dem Sprachgebrauche gefällig zu sein, einer Neigung, selbst zu dem, was nur Objekt einer intellektuellen Lust sein kann, ein habituelles Begehren aus reinem Vernunftinteresse einräumen, welche alsdenn aber nicht die Ursache, sondern die Wirkung des letztern Interesse sein würde, und die wir die sinnenfreie Neigung (propensio intellectualis) nennen könnten. Noch ist die Konkupiszenz (das Gelüsten) von dem Begehren selbst, als Anreiz zur Bestimmung desselben, zu unterscheiden. Sie ist jederzeit eine sinnliche, aber noch zu keinem Akt des Begehrungsvermögens gediehene Gemütsbestimmung. Das Begehrungsvermögen nach Begriffen, sofern der Bestimmungsgrund desselben zur Handlung in ihm selbst, nicht in dem Objekte angetroffen wird, heißt ein Vermögen, nach Belieben zu tun oder zu lassen. Sofern es mit dem Bewußtsein des Vermögens seiner Handlung zur Hervorbringung des Objekts verbunden ist, heißt es Willkür; ist es aber damit nicht verbunden, so heißt der Actus derselben ein Wunsch. Das Begehrungsvermögen, dessen innerer Bestimmungsgrund, folglich selbst das Belieben in der Vernunft des Subjekts angetroffen wird, heißt der Wille. Der Wille ist also das Begehrungsvermögen, nicht sowohl (wie die Willkür) in Beziehung auf die Handlung, als vielmehr auf den Bestimmungsgrund der Willkür zur Handlung, betrachtet, und hat selber vor sich eigentlich keinen Bestimmungsgrund, sondern ist, sofern sie die Willkür bestimmen kann, die praktische Vernunft selbst…“

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