Kaiser Maximilian der Erste, unser letzter Ritter

„Des schwachen Kaisers starker Sohn

Bestieg nunmehr den deutschen Thron:

Herr Max, der kühne „letzte Ritter“,

Der Eiche gleich im Ungewitter.

Ein Freund der Kunst und Wissenschaft

Hat selbst er dichterisch geschafft:

Den „Theuerdank“ hat er geschrieben,

„Weißkunig“ auch ist uns verblieben. –

Burgund, das schöne reiche Land

Erwarb er mit Marias Hand.

Venedigs Macht und die Franzosen

Bekämpfte er mit den Genossen

Von „Cambrais“ und der „heil’gen Ligue“.

Gern aus Europa hätt’ durch Siege

Die Türken er hinausgetrieben:

Ob seines Tods ist’s unterblieben.“

(Max Barack, „Die deutschen Kaiser“)

Unser alter deutscher Kaiser Maximilian der Erste – genannt der letzte Ritter – wurde 1459 in Wien geboren. Der Sohn Kaiser Friedrichs des Dritten und der Eleonore von Portugal bestieg den deutschen Thron im Jahre 1493 und regierte unser altes deutsches Reich bis 1519. Sein Enkel Karl der Fünfte sollte ihm nachfolgen und die Habsburger auf den Gipfel ihrer Macht führen. Die Grundlage dafür legte Kaiser Maximilian durch seine Heirat mit Maria von Burgund, der Erbin Karls des Kühnen. Diese Hochzeit stärkte nicht nur die Hausmacht der Habsburger bedeutend, sondern verhinderte vor allen, daß der Gallierkönig Ludwig der Elfte diese zur Ehe mit seinem Sohn zwang. Andernfalls wären nämlich die Gräuel Ludwigs des Vierzehnten und Napoleons schon damals über unser altes deutsches Reich herein gebrochen. Es ist verwunderlich, wie sehr die Interessen einer halbwegs tüchtigen Regierung mit denen des Landes und des Volkes zusammenfallen. So war es nämlich auch später beim Spanischen Erbfolgekrieg und dem Haus Habsburg: Die Durchsetzung des Anspruchs von Kaiser Karl der Sechste hätte das Reich Karls des Fünften erneuert und Gallien erneut in die Zange genommen. Hätte aber Ludwig der Vierzehnten den spanischen Thron bestiegen, so hätte Gallien dadurch ein erdrückendes Übergewicht in Europa gewonnen. Besonders da unser altes deutsches Reich damals noch schwer vom 30jährigen deutschen Bürgerkrieg angeschlagen war. Zum Geburtstag bekommt unser Kaiser Maximilian der Erste „Heil dir im Siegerkranz“ – das Kaiserlied der Hohenzollern: https://www.youtube.com/watch?v=K-9UERP6Umw

„Heil dir im Siegerkranz,

Herrscher des Vaterlands!

Heil, Kaiser, dir!

Fühl in des Thrones Glanz

die hohe Wonne ganz,

Liebling des Volks zu sein!

Heil Kaiser, dir!

Nicht Ross und Reisige

sichern die steile Höh,

wo Fürsten stehn:

Liebe des Vaterlands,

Liebe des freien Manns

gründet den Herrscherthron

wie Fels im Meer.

Heilige Flamme, glüh,

glüh und erlösche nie

fürs Vaterland!

Wir alle stehen dann

mutig für einen Mann,

kämpfen und bluten gern

für Thron und Reich!

Handlung und Wissenschaft

hebe mit Mut und Kraft

ihr Haupt empor!

Krieger- und Heldentat

finde ihr Lorbeerblatt

treu aufgehoben dort

an deinem Thron!

Sei, Kaiser Wilhelm, hier

lang deines Volkes Zier,

der Menschheit Stolz!

Fühl in des Thrones Glanz,

die hohe Wonne ganz,

Liebling des Volks zu sein!

Heil, Kaiser, dir!“

Dazu geht es weiter im Epos Theuerdank, in welchem unser Kaiser Maximilian der Erste seine Fahrt zu Maria von Burgund schildert: https://archive.org/details/teuerdankdiegef00goedgoog

„Wie der Künig Romreich sein Leben in einem Garten enden wollt und zůvor den benennt, so er seiner Tochter zů Mann erwölt hat

Eins Mals der Kung an seim Bett lag,

Gedacht: Nun ist kommen der Tag,

Daß ich soll ordenen mein Sach,

Dann ich bin worden alt und schwach,

Das empfind ich an mir ganz wol,

Doch hoff ich nicht ersterben soll

Auf Federen in einem Bett,

Dann wenig wurd alsdann geredt

Von meinem Tod in künftig Zeit.

Ich weiß ein schön Garten nit weit

Von hin, der ist lustig umbfangen

Mit eim Graben, da in Verlangen

Hab ich zů schließen mein letzt Teg.

In solchen Danken reit er weg.

Als er nun in den Garten kam,

Empfand und daß er seer ab nam

An seinem Leib und auch Leben,

Darumb wollt er zů versteen geben

Zuvor sein Räten, wen er wollt,

Den sein Kind zů Mann haben sollt;

Macht ordenlich sein Testament,

Beruefet etlich Rät behend,

Sprach: „In dem Testament Ir werdt

Finden, welchen ich auf der Erd

Hab meim Kind zů Mann auserkorn.

Darumb sagt ir: Wöll si Gottes Zorn

Empfliehen, daß si halt mein Gebot,

So wird si behüet vor allem Spott.

Denselben soll si allein han

Vor andern fur iren Eemann.“

Das hörten alle seine Rät.

Damit der Künig kein Wort mer redt,

Sonder gab also auf sein Geist,

Darab sich alls Volk traurig beweist,

Under in was ein frommer Mann,

Der name das Testament an,

Zů bringen hin für die Künigin,

Ir auch anzůzeigen den Sinn

Und das, so im befolhen hett

Der alt Künig an seinem Todbett,

Rust sich, den Weg er darauf für nam,

Reit als lang, bis er an Hof kam…“

Den geschichtlichen Teil unserer heutigen Panzergeburtstagsfeier übernimmt einmal mehr unser Friedrich Kohlrausch, der uns in seinen „Bildnissen der deutschen Könige und Kaiser“ auch einen kleinen Abriß der Regierung unseres Kaisers Maximilians des Ersten gegeben hat: https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11333193_00005.html

„Das Kammergericht soll einen Kammerrichter als Vorsitzer haben, der ein geistlicher oder weltlicher Fürst, Graf oder Freiherr sein muß, und sechzehn Beisitzer, von welchen die Hälfte Doktoren der Rechte, die Hälfte Ritter sind. Der Kaiser ernennt nur den Kammerrichter, die Beisitzer werden von den Ständen präsentiert, vom Kaiser bestätigt. Das Gericht erkennt unmittelbar nur über die wirklichen Reichsstände; aber auch wenn ein Untertan derselben sein Recht von seinem ordentlichen Gerichte versagt oder verzögert glaubt, kann er an das Reichsgericht appellieren. Den Kurfürsten, Fürsten und Fürstenmäßigen bleibt es nach wie vor unbenommen, ihre Streitigkeiten unter einander vor von ihnen gewählten Austragsgerichten auszumachen. Das Kammergericht soll richten nach des Reichs gemeinen Rechten (das römische Recht mit inbegriffen), auch nach redlichen, ehrbaren Statuten, Ordnungen und Gewohnheiten der Fürstentümer, Herrschaften und Gerichte. Das höchste Reichsgericht soll nicht mehr, wie das bisherige Hofgericht, dem Hofe des Kaisers folgen, sondern einen bestimmten Sitz, zunächst in Frankfurt, haben.“ – Maximilian selbst nahm am 31. Oktober 1495 die Einsetzung desselben in Frankfurt vor und übergab dem ersten Kammerrichter, Grafen Eitel Friedrich von Zollern, den Szepter oder Richterstab; es waren aber damals erst sieben, nach Andern neun Beisitzer ernannt. Zur Unterhaltung des Gerichts wurden die Sporteln der Parteien bestimmt, und wo diese nicht ausreichten, der gemeine Pfennig. Diese Auflage, halb Kopf- und halb Vermögenssteuer, ward jetzt zunächst auf vier Jahre so bestimmt, daß von 500 Gulden Vermögen ein halber, von 1000 ein ganzer Gulden gezahlt werden, die Reichen aber nach ihrem Ermessen mehr zahlen sollten; die Minderbesitzenden dagegen sollten, ihrer 24 zusammen, Männer, Frauen, Priester und Laien, immer ein Gulden aufbringen. Den Pfarrern lag es ob, das Volk auf den Kanzeln zu ermahnen, etwas mehr zu geben, als man forderte; der Charakter der freien Gabe, den früher alle Abgaben an Kaiser und Fürsten gehabt hatten, schimmerte noch durch. Der Zweck war halb friedlich, halb kriegerisch; das Kammergericht sollte damit erhalten, aber auch die Hilfe nach Italien und gegen die Türken bestritten werden. Unter den Belehnungen, welche Maximilian in Worms vornahm, waren auch zwei neue Erhebungen: zuerst des Ludwig Sforza oder Moro zum Herzog von Mailand, doch mit der Bedingung, daß dies Herzogtum nicht erblich sein, sondern nach Ludwigs Tode an das Reich zurückfallen solle, und zweitens die Gründung des Herzogtums Württemberg. Graf Eberhard der Bärtige von Württemberg war einer der ausgezeichnetsten Fürsten dieser Zeit, ein Freund des Erzbischofs Berthold von Mainz, voll Biedersinn und Wohlwollen, und zu gleich ein Freund der Wissenschaften. Er hat die Universität Tübingen gegründet und Reuchlin erfreute sich seines besondern Wohlwollens. Durch Haus- und Landesverträge hatte er die württembergischen Besitzungen vereinigt und durch gute Verwaltung so geordnet, daß er sich rühmen durfte, „er könne in jedes seiner Untertanen Schoße sicher schlafen.“ Auch der Kaiser Maximilian schätzte den Grafen sehr hoch und erhob jetzt, auf eignen Antrieb, sein Land zu einem Herzogtum, um, wie es in der Urkunde heißt, „des Reiches Abgang an dem Herzogtum Schwaben zu ersetzen.“ Zuletzt erzählt Fugger in seinem Ehrenspiegel des Hauses Österreich einen ritterlichen Zweikampf, welchen Maximilian mit dem französischen Ritter Claudius de Barre während des Reichstages zu Worms bestand. Der Franzose forderte, im Bewußtsein seiner Waffenkunst, durch einen Herold alle deutschen Ritter auf Leib und Leben, auf Gefängnis oder auf eine Rittergabe, zum Zweikampfe heraus. Niemand erschien, seinen Schild neben den des französischen Ritters, welchen dieser unter dem Fenster seiner Herberge aufgestellt hatte, zu hängen. Da erzürnte Maximilian und ließ seinen Schild mit dem Wappen von Österreich und Burgund neben dem des Franzosen aufhängen; er entäußerte sich dabei seiner Königswürde und trat als Turnierheld für die deutsche Waffenehre in die Schranken. Am neunten Tage geschah das Rennen, aber keiner konnte den andern mit der Lanze aus dem Sattel heben. Darauf griffen sie zu den Schwertern; Maximilian erhielt eine leichte Wunde, darauf aber traf er den Fremden mit einem Stoße nahe zum Herzen und dieser ergab sich als überwunden und gelobte, sich als Gefangener an des Königs Hof zu stellen. Maximilian zog unter großem Zujauchzen des Volkes in seine Herberge zurück. Das nächste Jahr 1496 ist in seinen Folgen eines der wichtigsten in der Geschichte des habsburg-österreichischen Hauses geworden; es wurde in demselben die Heirat von Maximilians Sohne, dem Erzherzog Philipp, mit Johanna, der Tochter des Königs Ferdinand des Katholischen von Aragonien und der Königin Isabella von Kastilien, geschlossen. Das Bündnis gegen Frankreich hatte die Väter einander näher gebracht; jetzt vereinigte man die Kinder durch eine Doppelheirat; denn auch Maximilians Tochter Margaretha, die Karl VIII. von Frankreich einst zurückgeschickt hatte, wurde mit dem spanischen Prinzen Johann, dem Erben der ganzen Monarchie, vermählt. Daß aber dieser Erbe so bald sterben würde, – erstarb schon sechs Monate nach seiner Vermählung, am 2. Oktober 1497 –, und daß der Sohn aus Philipps und Johannas Ehe, der nachherige Kaiser Karl V., halb Europa und einen Teil des eben entdeckten neuen Weltteiles beherrschen würde, das ahnete damals noch Niemanden…“

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